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Boykott - BDS

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2021 - Arn Strohmeyer - Die Jerusalemer Erklärung
2021 Jerusalemer Erklärung - Antisemitismus
2020 - Wissenschaftliche Dienst - BDS Beschluss
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2018 - IHRA - Jüdischen Selbstbestimmungsrechts
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2018 - IHRA - Europäische Gewerkschaften
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Uri Avnery - Antisemitismus: ein Leitfaden
Ran Ha Cohen - Missbrauch
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Karsli - Antisemitismusbericht der USA
Jamal Karsli
Ken Livingstone - Es geht um Israel
Meyer - Antisemitismus - Antizionismus
Mansour
Möllemann
Hondrich und der Antisemitismus
Ahmadinedschad + der Holocaust
Wie man Antisemiten strickt

 

 

2024 - Resolution des Bundestags
»Es geht nur darum, was über Israel gesagt wird«
Bundestag soll Resolution zum »Schutz jüdischen Lebens« beschließen.

 

 

Kristin Helberg zur Bundestags-Resolution gegen Antisemitismus: „Mit dem Tunnelblick der Staatsräson“

Publizistin Kristin Helberg über die Bundestagsresolution gegen Antisemitismus, eine falsch verstandene Solidarität mit Israel und den Krieg in Gaza.

Michael Hesse  - 5.11.2024

 

Frau Helberg, ist der Antisemitismus in Deutschland so angewachsen, dass eine Bundestags-Resolution notwendig ist, um ihn einzudämmen?

Ich finde es unerträglich, wenn sich jüdische Familien in Berlin ein Auto anschaffen aus Angst, U-Bahn zu fahren oder auf der Straße Hebräisch zu sprechen. Es ist die Aufgabe aller Menschen in diesem Land, dafür zu sorgen, dass Jüdinnen und Juden sich sicher fühlen – doch genau dieses Ziel wird mit der geplanten Resolution untergraben.

Inwiefern?

Durch den Tunnelblick der Staatsräson vermischt sie den Schutz jüdischen Lebens mit der Unterstützung des Staates Israel und seiner Politik. Dadurch werden hier lebende Juden mit dem israelischen Vorgehen in Gaza und im Westjordanland in Verbindung gebracht, was eindeutig antisemitisch ist – kein jüdischer Mensch darf für die Taten Israels verantwortlich gemacht werden. Im Grunde sind sich alle einig, dass Antisemitismus bekämpft werden soll, aber wer definiert, was antisemitisch ist? Der vorliegende Antrag macht eine bestimmte Definition von Antisemitismus zur juristischen Grundlage für Wissenschafts- und Kulturförderung, für asylpolitische und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen. Doch diese Definition unterscheidet zu wenig zwischen legitimer Kritik an israelischer Politik und Feindseligkeit gegenüber Juden „als Juden“.   mehr >>>

 

 

 

Resolution des Bundestags
»Es geht nur darum, was über Israel gesagt wird«

Bundestag soll Resolution zum »Schutz jüdischen Lebens« beschließen.
Jüdische Organisation mit Kritik.
Ein Gespräch mit Wieland Hoban


Interview: Marc Bebenroth - 7.11.2024

Die Bundesregierung will auch israelkritischen Juden und Holocaustopfern den Mund verbieten (Berlin, 28.10.2023)
Wieland Hoban ist Vorstandsvorsitzender der »Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost«


An diesem Donnerstag soll der Bundestag eine Resolution beschließen, deren Urheber vorgeben, »jüdisches Leben« in der BRD »schützen, bewahren und stärken« zu wollen. Wie viel geschützter fühlen Sie sich bei dem Gedanken an die in dem Papier geforderten Maßnahmen?

Überhaupt nicht. Diese Resolution hat viel mehr mit der Verteidigung Israels zu tun als mit jüdischem Leben per se oder einem wirklichen Verständnis von Antisemitismus.

Was soll da verteidigt werden?

Es wird im Grunde unterstellt, dass der Staat Israel als Repräsentant jüdischer Menschen gilt; Vorwürfe an diesen Staat also Abneigung oder Feindschaft gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken. Pro forma wird eingeräumt, dass man Israel kritisieren darf. Aber schon seit Jahren ist klar, dass dieser Kritik enge Grenzen gesetzt werden. Wörter wie »Apartheid« oder »Genozid« werden in der Regel von Verfechtern solcher Mittel als antisemitisch eingestuft.

Die Resolution stützt sich auf die sogenannte Arbeitsdefinition zum Antisemitismusbegriff der »International Holocaust Remembrance Alliance«, ­IHRA. Was ist daran problematisch?


Das Dokument besteht aus zwei Teilen: der ziemlich schwammigen Definition und einer Liste von elf Beispielen, von denen sieben sich auf den Staat Israel beziehen. Die Anwendung bezieht sich oft viel stärker auf diese Beispiele. Die Unschärfe zeigt sich schon in der Aussage, dass Antisemitismus sich gegen jüdische oder nichtjüdische Personen richten kann. Man sieht jetzt schon, wie das missbraucht wird: Auseinandersetzungen werden als antisemitischer Angriff bezeichnet, obwohl überhaupt keine Juden betroffen waren, sondern die israelische Politik den Hintergrund bildete.

»Judenhass und israelbezogener Antisemitismus« seien seit dem 7. Oktober 2023 »auf einem seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Niveau«, heißt es in dem Entwurf.

Diese Statistiken sind grundsätzlich problematisch, weil bei der Erfassung von »antisemitischen Vorfällen« bereits Aufkleber mit »Boycott Israel« gezählt werden. Die Schwelle für diesen sogenannten israelbezogenen Antisemitismus ist so niedrig, dass sehr viel von dem, was bei einer Pro-Palästina-Demonstration gesagt, skandiert und auf Schildern gezeigt wird, auch diesen  mehr >>>

 


 

Kristin Helberg zur Bundestags-Resolution gegen Antisemitismus: „Mit dem Tunnelblick der Staatsräson“

Publizistin Kristin Helberg über die Bundestagsresolution gegen Antisemitismus, eine falsch verstandene Solidarität mit Israel und den Krieg in Gaza.

Michael Hesse - 05.11.2024

Frau Helberg, ist der Antisemitismus in Deutschland so angewachsen, dass eine Bundestags-Resolution notwendig ist, um ihn einzudämmen?

Ich finde es unerträglich, wenn sich jüdische Familien in Berlin ein Auto anschaffen aus Angst, U-Bahn zu fahren oder auf der Straße Hebräisch zu sprechen. Es ist die Aufgabe aller Menschen in diesem Land, dafür zu sorgen, dass Jüdinnen und Juden sich sicher fühlen – doch genau dieses Ziel wird mit der geplanten Resolution untergraben.

Inwiefern?

Durch den Tunnelblick der Staatsräson vermischt sie den Schutz jüdischen Lebens mit der Unterstützung des Staates Israel und seiner Politik. Dadurch werden hier lebende Juden mit dem israelischen Vorgehen in Gaza und im Westjordanland in Verbindung gebracht, was eindeutig antisemitisch ist – kein jüdischer Mensch darf für die Taten Israels verantwortlich gemacht werden. Im Grunde sind sich alle einig, dass Antisemitismus bekämpft werden soll, aber wer definiert, was antisemitisch ist? Der vorliegende Antrag macht eine bestimmte Definition von Antisemitismus zur juristischen Grundlage für Wissenschafts- und Kulturförderung, für asylpolitische und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen. Doch diese Definition unterscheidet zu wenig zwischen legitimer Kritik an israelischer Politik und Feindseligkeit gegenüber Juden „als Juden“.

Sie sprechen von der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), auf die sich die Resolution beruft. Was ist das Problem?

Grundsätzlich geht es beim Antisemitismus nicht darum, eine bestimmte Definition rechtlich festzuschreiben, sondern antisemitische Äußerungen im jeweiligen Kontext zu erkennen. Die IHRA-Definition wird von Wissenschaftlern kritisiert, weil sie unpräzise formuliert ist und eine Liste von Beispielen enthält, die auch legitime Kritik an israelischer Politik als potenziell antisemitisch aufführt. Deshalb wird sie seit Jahren von israelischen Regierungsvertretern propagiert – sie missbrauchen die IHRA-Definition, um jegliche Kritik an ihrem Handeln als antisemitisch zurückweisen    mehr >>>

 

 

 



Nina Scheer: Antisemitismus-Resolution bedarf Überarbeitung

Nina Scheer - 4. November 2024
 

Zur erklärten Verständigung einer Antisemitismus-Resolution erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied des Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion und Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

“Die als zwischen den Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU-Fraktion als verständigt geltende Antisemitismus-Resolution enthält Aussagen, die ich sowohl in rechtlicher als auch politischer Hinsicht für falsch und nicht tragbar halte.

Die IHRA-Definition, auf die der Resolutionstext unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundestages von 2019 anknüpft, intendiert, dass auch Kritik an der Regierung Israels – im Verständnis des Staates Israel als jüdisches Kollektiv – als Antisemitismus gelten kann.

Als mögliche Sanktionierung von so definiertem Antisemitismus werden mit dem Resolutionstext Verbote zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Einschränkung ihrer Arbeit, von Kunst und Kultur und auch von Bildung, etwa in Form von Exmatrikulationen, genannt.

Dies wäre eine Verschärfung gegenüber dem Beschluss des Deutschen Bundestages von 2019, der bereits Gegenstand erheblicher und ernstzunehmender Kritik ist. Veranstaltungsverbote und weitere Restriktionen, die etwa auch politische Stiftungen erfahren, sind Ausdruck von Verwaltungsleitlinien, die wiederum auf den Antrag aus 2019 und der hier aufgegriffenen IHRA-Definition zurückzuführen sind. Manches Verwaltungshandeln wurde zwischenzeitlich von Gerichten als Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit und damit als rechtswidrig eingestuft.

So beschied es das BVerwG am 20.01.2022 (8 C 35.20, vgl. dort insbesondere Rn. 17) als nicht rechtmäßig, Boykott-Aufrufe (Anknüpfung findet dies bei der BDS-Bewegung, die für Boycott, Divestment und Sanctions steht) gegenüber Israel staatlich zu unterbinden. Zitiert aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Der Stadtratsbeschluss greift in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine nachteilige Rechtsfolge – den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen – an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft. Die darin liegende Beschränkung der Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.“

Und auch die Entscheidung des EGMR   mehr >>>

 

 

 


Wichtiges Thema, falscher Weg

Der Bundestag will einen Beschluss gegen Antisemitismus fassen – doch die dringend nötige öffentliche Debatte bleibt aus.

Herta Däubler-Gmelin - 4. 11. 2024

Der Anstieg des Antisemitismus in Deutschland bekümmert uns alle. Nach dem Schock des 7. Oktobers und Israels Krieg gegen Gaza kam es auch in Deutschland zu einem sprunghaften Anstieg antisemitischer Anschläge und Angriffe. Es ist gut, dass nicht nur Polizei und Gerichte hier massiv eingreifen, sondern dass auch viele von uns klar einschreiten und mit Demonstrationen und Stellungnahmen deutlich machen, dass wir das nicht dulden. Es ist auch verständlich, dass sich der Bundestag mit einem Entschließungsantrag einschalten will. Auch dabei sollte es darum gehen, klar gegen Antisemitismus Stellung zu beziehen und gegen Rassismus, insbesondere antimuslimischen und antipalästinensischen Rassismus, vorzugehen. Was bisher über den geplanten Antrag zu lesen ist, der wohl noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, ist jedoch im Hinblick auf Form und Inhalt mehr als problematisch.

Klar ist doch, dass Politik Vertrauen braucht. Das ist eine Binsenweisheit und gerade in einer so aufgeheizten Auseinandersetzung wie der aktuellen um die Bekämpfung von Antisemitismus essenziell. Vertrauen ist eine grundlegende Voraussetzung für politische Stabilität. Die zahlreichen internationalen Krisen und Konflikte verunsichern heute viele Menschen. Besonders entsetzt blicken Viele in den Nahen Osten: Der Überfall und das Hinschlachten von mehr als tausend hilflosen jüdischen Menschen am 7. Oktober vor einem Jahr setzten den schockierenden Anfang. Die täglichen Bombardements und die Tötung tausender hilfloser Zivilisten in Gaza und im Libanon durch die Regierung Netanjahus, die das als legitime Selbstverteidigung versteht, und das Leiden vieler Frauen und Kinder, die in Israel, in Palästina und im Libanon täglich um ihr Leben fürchten müssen, erschüttern uns. Um ihr Leid geht es und darum, es möglichst schnell zu beenden.

Die Frage, welche Mittel in einem solchen Krieg mit dem Völkerrecht vereinbar sind, ist zweifellos wichtig und muss untersucht werden. Es ist gut, dass der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) sich damit   mehr >>>

 

 

 


 

Die Antisemitismus-Resolution des Bundestags ist ein Irrweg

Die Antisemitismus-Resolution, auf die sich Ampelkoalition und Union verständigt haben, ist für zahlreiche Israelis ein Hohn. Politisch begründete Kritik am Handeln der israelischen Regierung soll als antisemitisch gebrandmarkt werden.

Kommentar von Stephan Detjen - Deutschland Funk - 03.11.2024

Schon vor einem Jahr hätte der Bundestag mit breiter Zustimmung eine Erklärung verabschieden können, in der er den Opfern der mörderischen Angriffe vom 7. Oktober Mitgefühl ausdrückt, von der Hamas die Freilassung aller Geiseln verlangt und die Bundesregierung dazu auffordert, alle diplomatischen Bemühungen um eine Befriedung des Nahen Ostens zu unterstützen. Doch das Parlament hat sich schon damals auf einen Irrweg begeben.

Statt den grundsätzlichen Konsens zu formulieren, versuchen Ampelkoalition und Union seitdem, sich auf einen detaillierten Maßnahmenkatalog zu verständigen und die notwendige Diskussion über eine Abgrenzung von Antisemitismus und Kritik an israelischer Politik abzuschneiden. Das sorgt – nicht überraschend – für Streit.

Beratungen hinter verschlossenen Türen

Die Spitzen der Fraktionen sind einer offenen Debatte aus dem Weg gegangen, indem sie ihre Verhandlungen über die Resolution in kleinstem Kreis hinter verschlossenen Türen abgeschottet haben. Gerade aber, wenn es um ein Thema wie den Antisemitismus geht, ist politische Geheimniskrämerei ein fatales Signal.

Hinter vorgehaltener Hand klagen Abgeordnete, Minister und Parteispitzen darüber, welchem Druck sie in den letzten Monaten von verschiedenen Seiten ausgesetzt waren: von proisraelischen Lobbyorganisationen, der israelischen Botschaft, dem Zentralrat der Juden auf der einen, von Juristen, Wissenschaftlern, Künstlern auf der anderen Seite. Die Debatte    mehr >>>

 

 


 

Kritik an Antisemitismus-Resolution
So kann man Antisemitismus nicht bekämpfen

Die Kritik an der Resolution von Ampel und Union wird seit Monaten lauter.
Über 600 Unterzeichner machen sich jetzt für einen Gegenentwurf stark.


Daniel Bax - 2.11.2024

Ein gutes Jahr lang haben die Ampel-Fraktionen und die Union darüber verhandelt, wie eine gemeinsame Resolution gegen Antisemitismus aussehen könnte. Seit die ersten Entwürfe die Runde machten, wurde die Kritik an dem Vorhaben immer lauter. Ein Kreis von jüdischen und nichtjüdischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern formulierte deshalb jüngst einen Gegenentwurf zu der Resolution, auf die sich die Fraktionsspitzen von Regierung und Union nun am Freitagabend geeinigt haben.

Vor zehn Tagen erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dieser Alternativvorschlag, verfasst von den Juristen Ralf Michaels, Jerzy Montag und Andreas Paulus, den Soziologen Armin Nassehi und Paula-Irene Villa Braslavsky sowie der Historikerin Miriam Rürup. Anders als die Union und die Regierungsparteien, deren Entwurf auf Sanktionen und rechtliche Verschärfungen zielt, stellen sie positive Maßnahmen zur Unterstützung jüdischen Lebens in den Vordergrund.

In einem offenen Brief, der der taz vorliegt, machen sich über 600 Unterzeichner aus Politik, Kultur und Gesellschaft für diesen Gegenentwurf stark.    mehr >>>

 

 


 

Wir begrüßen die öffentliche Debatte und damit die Formulierungsvorschläge zur Bundestagsresolution zum Schutz jüdischen Lebens wie sie am 23.10.2024 in der FAZ veröffentlicht wurden


https://www.faz.net/einspruch/nachrichten/vorschlag-zur-bundestagsresolution-gegen-antisemitismus-110063906.html

Wir, unterschiedliche zivilgesellschaftliche Akteur:innen, Wissenschaftler:innen, Jurist:innen sowie Kunst- und Kulturarbeiter:innen, begrüßen die oben genannten Formulierungsvorschläge zur Resolution zum Schutz jüdischen Lebens. Uns beunruhigt seit einigen Jahren, spätestens mit dem Aufstieg der AfD, der Anstieg von antisemitischen, antimuslimischen, rassistischen, misogynen und queerfeindlichen Entwicklungen in unserem Land. Autoritäre und rechtsextreme Tendenzen intensivieren die Vergiftung unseres gesellschaftlichen Klimas, wodurch Solidarität und Wohlwollen über ethnische und religiöse Grenzen hinweg erschwert werden. Ein Teil dieser Dynamiken ist der Angriff auf die konstitutionellen Grundlagen des Rechtsstaates, darunter das Gleichbehandlungsgesetz und die Grund- und Menschenrechte.

Alldem stellen wir uns aktiv entgegen. Wir begreifen die Verteidigung von Grundgesetz und Demokratie und die Bekämpfung von Diskriminierung durch Antisemitismus und Rassismus als gesellschaftliche und politische Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und intrinsisch zusammengehören.

Das Leben und die Sicherheit aller Menschen gleich welcher Herkunft, Identität oder Religionszugehörigkeit muss in Deutschland allumfassend geschützt sein; das ist unsere verfassungsmäßige Pflicht sowie unser Auftrag angesichts unserer besonderen historischen Verantwortung gegenüber Jüdinnen und Juden und anderen Minderheiten in Deutschland. Rechtliche und moralische Sanktionierung reichen nicht aus, um Antisemitismus und anderer gruppenbezogener Diskriminierung wirksam zu begegnen - dafür braucht es das pluralistische Selbstverständnis und den Einsatz einer demokratisch gestärkten Zivilgesellschaft.

Erfolgreich kann das nur im Rahmen eines Rechtsstaats funktionieren, der Grundrechte schützt und Räume für Verhandlung und kollektive Meinungsbildung öffnet. Wir setzen uns als aktive Zivilgesellschaft für eine solche plurale Demokratie ein. Wir begrüßen daher politische Vorhaben, Ansätze und Projekte, die sich dem Minderheitenschutz verpflichten und Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung vorbeugen und bekämpfen.

Daher begrüßen wir die in der FAZ veröffentlichten Formulierungsvorschläge zur Resolution   mehr >>>

 

 

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