Das meint der Leser... über Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski
Deutschland: Das Urteil gegen Henryk M. Broder und das Verbot, Hecht-Galinski zu beschimpfen
Diffamierung kein „Teil der freien Meinungsäusserung“!
Laurent Vonwiller
Henry M. Broder ist unter anderem für seine Attacken gegen den Islam („Hurrah, wir kapitulieren“), für seine Unterstützung der US Kriege in Irak und Afghanistan und für seine kompromisslose pro-israelische Haltung bekannt. Dem im Spiegel und in der Schweizer Weltwoche schreibenden deutschen Publizist scheint eines besonders am Herzen zu liegen: Wer Israel kritisiert, soll als „Antisemit“ gebrandmarkt werden. wer als Jude Israel kritisiert, soll zum „Selbsthasser“, zum „jüdischen Antisemit“ abgestempelt werden. Wer auf der Beachtung des Internationalen Rechts und humanistischer Prinzipien besteht wird von ihm auch schon mal als Kretin, Selbsthasser, Terroristenfreund oder antisemitische Schlampe verunglimpft. Dabei dürfte es Broder nicht nur darum gehen, Leute, die Israel kritisieren, zu verunglimpfen, sondern vielmehr darum die Auslegung der Gesetze so zu beeinflussen, dass eines Tages jemand, der die israelische Politik kritisiert wegen „Antisemitismus“ verurteilt werden kann (zur Zeit ist das nicht der Fall: So sind in der Schweiz aufgrund des Rassismus-Gesetzes zwar antisemitische Aussagen (= gegen die Juden als Gemeinschaft oder vermeintliches Volk) zu Recht strafbar, darunter fallen aber weder die Kritik an der zionistischen Ideologie noch an der Politik des Staates Israel.
Die Grenzen der Schmähkritik überschritten
In letzter Zeit löste die Tochter des ehemaligen Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschen und Israel-Kritikerin Evelyn Hecht-Galinski den Broderschen Zorns aus: Als Frau Hecht-Galinski im Mai 2008 vom WDR Radio zu einer Sendung über Israel und die Palästinenser eingeladen wurde, schrieb Broder dem Sender einen Brief mit folgendem Absatz: „Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau Evelyn Hecht-Galinski eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten“. Den Text stellte Broder auch ins Internet. Im Juni 08 verbot das Landesgericht Köln Broder, den Satz „Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten“ zu veröffentlichen. Broder sah darin eine „unzulässige Einschränkung des Rechtes auf freie Meinungsäusserung“ und legte Widerspruch ein. Am 3. September hat nun das Gericht das Verbot von solchen Äusserungen gegen Frau Hecht Galinski bestätigt. Begründung: Die Grenzen der Schmähkritik wurden überschritten. Somit ist es nicht statthaft, in der bisherigen saloppen und beleidigenden Art Broders Israel-Kritiker einfach als „Antisemiten“ zu diffamieren. Allerdings: Die Äusserung, Frau Hecht Galinski wäre „eine Antisemitin“, wurde durch das Urteil nicht grundsätzlich verboten. Broder müsse aber eine solche Anschuldigung anständig und glaubhaft formulieren und begründen.
Da Broder mehr als übergriffiger Kampfgeist als ein subtil argumentierender Analytiker bekannt ist und offenbar wenig Lust verspürt, sich mit delikaten Themen seriös auseinanderzusetzen, bleibt abzuwarten, ob es der Lenker der „Achse des Guten“ schafft, seine Anschuldigungen glaubhaft zu begründen und sachlich vorzutragen. Auf die bisherige Taktik, mit Kriegsgeschrei und Drohgebärde zum Frontalangriff überzugehen, müsste Broder allerdings verzichten. Das wäre wirklich ein Novum…
Fazit
Das Kölner Urteil ist wichtig, weil es somit nach deutschem Recht nicht zulässig ist, unter dem Vorwand der Pressefreiheit eine Person mit Israel-kritischen Einstellungen einfach als antisemitisch zu diffamieren. Es ist gut, dass man das in der Schweiz weiss, denn der Versuch Israel-Kritik und Antisemitismus zu einem Amalgam zu machen, wird auch immer wieder in der Schweiz unternommen.
Laurent Vonwiller 15.9.2008